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D-wie...
Dienstbefreiung (Personal)
eine Befreiung von den Unterrichtspflichten kann aus begründeten Anlass gewährt werden.
Siehe dazu:
- Beamte § 12 LDO + §10 UrlMV
- Angestellte: § 12 LDO §29 TV-L
Dienstbefreiung / Unterrichtsbefreiung (Schüler)
siehe U